Arbeitssicherheit

Wir unterstützen Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß den gesetzlichen Anforderungen

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)

Wir unterstützen Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß §6 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG).

Aufgaben als FaSi

Beratung

Planung, Beschaffung, Unterhaltung, Auswahl, Erprobung, Gestaltung, Beurteilung

Überprüfung

Sicherheitstechnische Überprüfung

Arbeitsschutzausschuß

Teilnahme am regelmäßig stattfindenden Arbeitsschutzausschuß (ASA)

Beobachtung

Beobachtung des Arbeitsschutzes und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften

Unterweisung

Schulung und Unterweisung der Beschäftigten

Personalrat / Betriebsrat

Zusammenarbeit mit dem Personal-/Betriebsrat

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