Hinweisgeberschutz

Wir sind Ihre vertrauliche externe Ombudsperson

Externe Ombudsperson

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind Unternehmen ab 50 Mitarbeiter verpflichtet, sichere und vertrauenswürdige Meldewege für Hinweisgeber zu schaffen.

Hinweisgeberschutz ist ein wichtiges Thema, das betroffene Unternehmen, aber auch Behörden und Gemeinden ernst nehmen müssen. Es ist wichtig, dass Hinweisgeber die Möglichkeit haben, Missstände zu melden, ohne Repressalien fürchten zu müssen. Gleichzeitig muss aber auch dem Missbrauch solcher Meldeportale durch Denunziation vorgebeugt werden.

Als externe Ombudsperson sind wir weisungsunabhängig und garantieren die vertrauliche Bearbeitung eingehender Meldungen.

Wir gewährleisten Vertrauen

Integrität & Vertraulichkeit

Wir gewährleisten Integrität und Vertraulichkeit für alle beteiligten Parteien

Einhaltung von Meldefristen

Wir stellen die Einhaltung der gesetzlichen Meldefristen sicher

Lösungen

Wir agieren als unparteiische Instanz zur prakmatischen Lösungsfindung bei Konflikten

Optionale Software-Lösung

Auf Wunsch bieten wir in Kooperation die passende Software-Lösung mit an

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