Datenschutzberatung

Wir unterstützen Sie in allen Belangen des Datenschutzes

Externer Datenschutzbeauftragter

Ihr externer Datenschutzbeauftragter für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich.                                                                                                                               

Datenschutzberatung
 

Ihre pragmatische und zielführende Unterstützung in der Bewältigung der datenschutzrechtlichen Herausforderungen.                                                                   

Datenschutzaudit
 

Ihr unabhängiger Anbieter für die Durchführung von Datenschutzaudits.                                                                                                                             

Externer Datenschutzbeauftragter

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflicht als externer Datenschutzbeauftragter im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich.

Beratung und Unterrichtung

Wir beraten und unterrichten Verantwortliche, Beschäftigte und Auftragsverarbeiter hinsichtlich ihrer Pflichten und beraten - auf Anfrage - im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung bzw. überwachen die Durchführung dieser.

Überwachung und Schulung 

Wir überwachen die Einhaltung der Vorgaben, sensibilisieren und schulen Ihre Mitarbeiter.

Aufsichtsbehörde
 

Zusammenarbeit mit und Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden.

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Auch fast 10 Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung wissen viele Organisationen nicht, ob sie zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet sind.

Deshalb kommen hier die 3 Gründe, warum Sie einen DSB benennen müssen oder sollten.

 

 

 

Gesetzliche Pflicht zur Bestellung - Teil I

Öffentliche Stellen müssen einen DSB, teilweise auch Stellvertretung, benennen.

Bei nicht-öffentlichen Stellen muss ein DSB benannt werden, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Das gilt im Übrigen auch für Vereine.

Gesetzliche Pflicht zur Bestellung - Teil II

Sie müssen auch einen DSB benennen, wenn die Kriterien aus Teil I zwar nicht erfüllt sind, aber die Kerntätigkeit eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung betroffener Personen oder eine umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (gemäß Art. 9 DSGVO) bzw. strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten (gemäß Art. 10 DSGVO) darstellt.

Keine Pflicht, aber organisatorisch sinnvoll

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, einen DSB zu benennen, empfiehlt sich aufgrund der weiter zunehmenden Komplexität der datenschutzrechtlichen Anforderungen die Etablierung eines solchen.

Datenschutzberatung

Wir unterstützen Sie in der Vielzahl datenschutzrechtlicher Herausforderungen

Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen

Wir erstellen maßgeschneiderte Konzepte und Richtlinien, unterstützen Sie beim Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit oder bei der Videoüberwachung.

Webcheck &
Social-Media-Checks

Wir führen einen technischen Webcheck Ihrer Seite(n) und Ihrer Social-Media-Präsenzen durch.

Denn das ist Ihre Visitenkarte nach außen.

Fachliche Stellungnahmen

Wir erstellen fachliche Stellungnahmen zu jeglichen Themen rund um den Datenschutz.

Künstliche Intelligenz

Wir unterstützen Sie in der Sicherstellung datenschutzrechtlicher Vorgaben bei Nutzung von KI.

Datenschutzaudit

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser (und nachweisbar)

Wir auditieren unabhängig Ihre Organisation oder Ihren (auch potenziellen) Dienstleister bzw. Auftragsverarbeiter.

Wir bieten verschiedene Auditarten zur optimalen Sicherstellung der Compliance an.

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